Einlagensicherung


Absicherung von Geldanlagen. „Die Sicherung der geschützten Einlagen bei Bankeninsolvenzen ist eines der vorrangigsten Ziele der Behörden, der EU und des Rechtsrahmens.“ Europäische Bankenaufsicht, 2017

Das Wichtigste in Kürze


  • Definition: Durch die EU-weite Einlagensicherung sind Spareinlagen bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert. 


  • Absicherung: Die Einlagensicherung gilt für Spareinlagen wie Festgeld-, Tagesgeld-, Girokonten, Sparbücher und Sparbriefe.


  • Auszahlung: Kommt es zur Insolvenz der Bank, stellt das Sicherungssystem den Entschädigungsbetrag nach sieben Tagen zur Verfügung.

Einlagensicherung gilt innerhalb der EU


Die gesetzliche Einlagensicherung bei Festgeld und anderen Bankeinlagen ist innerhalb der Europäischen Union im Rahmen von EU-Richtlinien geregelt. Sie sehen bestimmte Mindestanforderungen für die Absicherung von Einlagen vor. In Deutschland ist dies das Einlagensicherungsgesetz. Andere EU-Staaten haben eigene Umsetzungsvorschriften. Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind Einlagen innerhalb der gesamten EU bis zu einem Betrag von 100.000 € pro Person und Bank abgesichert.

Was ist die Einlagensicherung?


Die gesetzliche Einlagensicherung bei Festgeld und anderen Bankeinlagen ist innerhalb der Europäischen Union im Rahmen von EU-Richtlinien geregelt. Sie sehen bestimmte Mindestanforderungen für die Absicherung von Einlagen vor. In Deutschland ist dies das Einlagensicherungsgesetz. Andere EU-Staaten haben eigene Umsetzungsvorschriften. Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind Einlagen innerhalb der gesamten EU bis zu einem Betrag von 100.000 € pro Person und Bank abgesichert.

 

Was ist die Einlagensicherung?

Die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union ist Ausdruck des politischen Willens, um die Einlagen von Privatpersonen und Unternehmen bei Banken und anderen Finanzinstituten vor Verlusten abzusichern. So können europäische Sparerinnen und Sparer vor den Folgen einer Bankenkrise oder einer finanziellen Schieflage der Banken bewahrt werden. Im Rahmen des gesetzlichen Einlagensicherungssystems sind Bankeinlagen, wie beispielsweise Geld auf Girokonten, Tagesgeld- oder Festgeldkonten, bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert. Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus bieten einige Institute eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung an. Dabei handelt es sich um ein System, bei dem Finanzinstitute, wie Banken oder Kreditgenossenschaften, freiwillig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, beispielsweise durch sogenannte Einlagensicherungsfonds. So können Einlagen über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestabsicherung hinaus abgesichert werden.

Außerdem spielt die Staatsgarantie bei der Sicherheit eine wichtige Rolle, die jedoch in Deutschland noch nicht gesetzlich verankert ist. Diese Garantie bedeutet, dass der Staat im Falle eines Ausfalls oder einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die Verbindlichkeiten übernehmen oder abdecken wird.

Die drei Säulen der Einlagensicherung:

  • Gesetzliche Einlagensicherung

  • Freiwillige Einlagensicherung

  • Staatsgarantie

In Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit Jahren weiterentwickelt, um die Absicherung der Anlegerinnen und Anleger in der Europäischen Union zu verbessern: Seit 07.2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Für welche Konten gilt die Einlagensicherung?


Die Einlagensicherung gilt für alle Spareinlagen wie Festgeld-, Tagesgeld– und Girokonten. Auch Sparbücher und Sparbriefe unterliegen den Einlagensicherungssystemen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Konten in Euro oder in einer Fremdwährung geführt werden. Zudem greift die Absicherung für das Verrechnungskonto eines Depots, wohingegen das Depot selbst nicht der Einlagensicherung unterliegt.

 

Für wen gilt die gesetzliche Einlagensicherung?


Unter die gesetzliche Einlagensicherung fallen vorrangig Privatpersonen sowie Unternehmen, die bei Banken in Deutschland Einlagen wie Girokonten, Sparbücher, Festgeld- und Tagesgeldkonten führen.
 

Einlagensicherung in Deutschland

 

In Deutschland gibt es ein umfassendes Einlagensicherungssystem, das darauf abzielt, die Einlagen bei Banken und Finanzinstituten abzusichern. Dieses System umfasst sowohl gesetzliche als auch freiwillige Einlagensicherungsmaßnahmen.

  1. Gesetzliche Einlagensicherung: Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland ist durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt. Gemäß diesem Gesetz sind alle Banken in Deutschland dazu verpflichtet, einem Einlagensicherungsfonds beizutreten. Dieser Fonds wird von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) verwaltet. Die EdB ist für nahezu alle Banken und Kreditinstitute in Deutschland verpflichtend, unabhängig von ihrer Größe oder ihrer Organisationsstruktur. Dies schließt Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparkassen, Privatbanken und andere Finanzinstitute ein.

  2. Zusätzliches Sicherungssystem: Darüber hinaus gibt es in Deutschland eine sogenannte freiwillige zusätzliche Einlagensicherung, die über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgeht. Dabei sind einige deutsche Banken und Genossenschaften Mitglied bei einem Verband wie dem Bundesverband deutscher Banken (BdB), dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) oder nutzen die Institutionssicherung:


Private Banken

Viele private Banken sind Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken(BdB). Der BdB ist der Interessenverband der privaten Banken und Kreditinstitute in Deutschland. Er setzt sich für die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsbanken in verschiedenen Bereichen ein, einschließlich der Einlagensicherung. Dabei sind Einlagen oberhalb der gesetzlichen Einlagensicherung mit bis zu 20 % des Eigenkapitals der Bank gesichert. Bis zum Jahr 2025 wird diese Grenze schrittweise auf 8,75 % abgesenkt.
 
 
 

Öffentliche Banken
Mitglieder des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) stützen sich in der Regel auf ihre eigene Form der freiwilligen Einlagensicherung und sind oft Mitglieder eines Dachverbandes, der ihre Interessen in Bezug auf die Einlagensicherung und andere Angelegenheiten vertritt. Der VÖB ist der Dachverband der öffentlich-rechtlichen Banken in Deutschland. Hierzu gehören unter anderem Sparkassen, Landesbanken und Förderbanken.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken


Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind zwei verschiedene Arten von Finanzinstituten in Deutschland. Diese haben jeweils ihre eigenen Ansätze zur Einlagensicherung und Institutssicherung.

 

Sparkassen:

  • Freiwillige Einlagensicherung: Die Sparkassen sind Mitglieder des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Der DSGV betreibt eine freiwillige Einlagensicherung für seine Mitglieder.

  • Institutssicherung:Die einzelnen Sparkassen haben interne Maßnahmen zur Institutssicherung implementiert, um ihre finanzielle Stabilität und Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten. Dies kann Risikomanagement, Liquiditätsmanagement und andere Praktiken umfassen, um die Funktionsfähigkeit der Sparkassen abzusichern.

Genossenschaftsbanken (Volksbanken und Raiffeisenbanken):

  • Freiwillige Einlagensicherung:Die Genossenschaftsbanken sind Mitglieder des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Der BVR betreibt einen Einlagensicherungsfonds für seine Mitglieder.

  • Institutssicherung:Ähnlich wie bei den Sparkassen haben auch Genossenschaftsbanken Maßnahmen zur Institutssicherung implementiert. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Banken stabil und widerstandsfähig sind, um potenzielle Krisen zu bewältigen.

Einlagensicherung in Europa

Im Jahr 2015 wurde die Entschädigung im EU-Ausland deutlich vereinfacht. Bei einer Bankeninsolvenz haben sich Anlegerinnen und Anleger nicht mehr mit der Entschädigungseinrichtung des jeweiligen Landes auseinanderzusetzen. Die Entschädigung läuft automatisch über die Einlagensicherungssysteme. Im internationalen Vergleich gilt die Einlagensicherung in Deutschland und im EU-Ausland als risikoarm.
 

Einlagensicherung in Nicht-EU-Ländern

Banken aus Nicht-EU-Ländern können hinsichtlich der Einlagensicherung anders aufgestellt sein. Es kann sinnvoll sein, zu prüfen, wann eine Bank unter das europäische Recht fällt. Während zum Beispiel Zweigniederlassungen von deutschen oder EU–Banken trotz ihres Standortes im Nicht-EU-Land unter die gesetzliche Einlagensicherung der EU fallen, zählt dies für Tochtergesellschaften nicht. Neben den gesetzlichen Regelungen sollte ebenfalls die Bonität der Länder berücksichtigt werden.

Abwicklung und Auszahlungen durch die Einlagensicherung

 

Im Schadensfall ist die jeweilige Einlagensicherung eines Landes verpflichtet, die Auszahlung binnen maximal zehn Tagen vorzunehmen – bis 2024 wurde diese Frist schrittweise auf sieben Tage verkürzt. In einigen Ländern, wie in Deutschland, ist dies bereits umgesetzt. Insgesamt kann der Vorgang jedoch einige Wochen länger dauern, da zunächst festzustellen ist, ob tatsächlich ein Fall für die Einlagensicherung vorliegt.

Im Fall einer Entschädigungssituation unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden selbstverständlich im Rahmen des rechtlich und praktisch möglichen.