Kündigungsgelder im Vergleich (01/2025): Von Top-Zinsen profitieren
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Das Wichtigste in Kürze
Funktionsweise: Kündigungsgeld wird mit einer vereinbarten Kündigungsfrist fest angelegt. Nach der Kündigung und dem Ablauf der vereinbarten Frist werden die Zinsen zusammen mit dem Anlagebetrag ausgezahlt.
Zinsertrag: Die Zinsen für Kündigungsgeld sind meist etwas höher als bei Tagesgeld. Bei einigen Angeboten für Kündigungsgeld können Zinsen auch während der Laufzeit ausgeschüttet werden – Sparerinnen und Sparer profitieren dabei vom Zinseszinseffekt
Kündigungsfrist: Beim Kündigungsgeld gilt es, vorab die vereinbarte Kündigungsfrist zu bedenken, da Sparerinnen beziehungsweise Sparer während der Laufzeit nicht über das Geld verfügen können. Diese liegt zwischen 5 und 366 Tagen.
Was ist der Unterschied zwischen Tagesgeld und Kündigungsgeld?
Kündigungsgeld und Tagsgeld unterscheiden sich hauptsächlich durch die Verzinsung und die Kündigungsfrist. Kündigungsgelder sind in der Regel höher verzinst als ein Tagesgeldkonto, dafür ist eine Kündigungsfrist zwischen 5 und 366 Tagen in Kauf zu nehmen, bevor auf das Geld zugegriffen werden kann. Ein- und Auszahlungen von Teilbeträgen sind bei Kündigungsgeld in der Regel nicht möglich. Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird der komplette Anlagebetrag plus Zinsen ausbezahlt. Tagesgeld dagegen kann innerhalb von 1 bis 2 Bankarbeitstagen ausgezahlt werden. Trotz der Kündigungsfrist hat Kündigungsgeld im Vergleich zum Tagesgeld den Vorteil, dass Anlegerinnen und Anleger von höheren Zinsen profitieren können.
Warum gibt es Kündigungsfristen bei Kündigungsgeld?
Kündigungsfristen haben vor allem den Zweck, eine gewisse Planungssicherheit für Sparerinnen und Sparer sowie für Banken zu schaffen. Das Kündigungsgeld erzielt daher oft einen höheren Zinssatz als Tagesgeld. Je länger auf den angelegten Betrag verzichtet werden kann, desto höher können die Zinsen ausfallen. Banken können Kündigungsgeldzinsen auszahlen, weil sie das verfügbare Kapital der Sparerinnen und Sparer in Form von Krediten weitergeben können. Dafür erhält die Bank wiederum Kreditzinsen. So wird ein Gewinn erwirtschaftet, weshalb der Anlagebetrag des Kündigungsgeldes plus Zinsen zurückgezahlt werden kann.
Wie funktioniert die Verzinsung beim Kündigungsgeld?
Beim Kündigungsgeld handelt es sich um eine Geldanlage mit variabler Verzinsung. Das bedeutet, dass die Zinsen anders als beim Festgeld nicht für die gesamte Laufzeit festgeschrieben sind, sondern sich an den aktuellen Marktentwicklungen orientieren. Das gilt, solange das Geld auf dem Kündigungsgeldkonto liegt und die Kündigung noch nicht erfolgt ist. Steigen die Zinsen, profitieren Sparerinnen und Sparer von dieser Entwicklung. Sollte das Zinsniveau sinken, wirkt sich das am Ende der Laufzeit auch auf den Gewinn aus.
Bei der Verzinsung von Kündigungsgeld gibt es zwei Varianten. Welche Art der Verzinsung gilt, wird beim Abschluss des Kündigungsgeldes vertraglich mit der Bank vereinbart:
Variable Verzinsung: Bei dieser Art der Verzinsung bleibt der Zinssatz auch nach der Kündigung bis zum Ende der gesetzten Frist variabel.
Festgeschriebener Zinssatz: Bei dieser Variante wird der aktuelle Zinssatz mit der Kündigung festgeschrieben und bleibt – eventuell entgegen der Marktentwicklungen – bis zur Auszahlung konstant.
Was bedeutet der Zinseszinseffekt beim Kündigungsgeld?
Bei einigen Kündigungsgeldern können Sparerinnen und Sparer vom Zinseszinseffekt profitieren. Dieser tritt dann ein, wenn die Zinsen jährlich dem Anlagebetrag gutgeschrieben und mit diesem weiter verzinst werden. Nach der Auflösung des Kündigungsgeldes können Anlegerinnen und Anleger über EuroCheck24 ganz einfach ein neues Konto eröffnen, das idealerweise höher verzinst ist. In diesem Fall spricht man von Zinshopping. Die bereits erhaltenen Zinsen plus Anlagebetrag werden dann dort erneut angelegt.
Wie sind die Erträge aus dem Kündigungsgeld zu versteuern?
Die Zinserträge aus dem Kündigungsgeld zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dementsprechend unterliegen sie der Abgeltungssteuer in Höhe von 25,00 %, dem Solidaritätszuschlag mit 5,50 % sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer.
Die Abgeltungssteuer ist durch Sie, nach Ablauf und Erhalt der Anlage inklusive der Erträge an das Finanzamt, abzutreten. Seit dem Jahr 2009 gibt es zudem den Sparerpauschbetrag. Dieser gibt den Freibetrag an, bis zu welchem keine Steuern erhoben werden. Pro Sparerin und Sparer werden jährlich bis zu 1.000 € (Stand: 2024) nicht besteuert, für zusammen Veranlagte gilt der doppelte Betrag. Um diesen Freibetrag zu nutzen, ist ein Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen. Der Sparerpauschbetrag kann auch auf verschiedene Banken aufgeteilt werden.
Zusätzlich wird in manchen Ländern eine Quellensteuer erhoben. Die Quellensteuer ist eine Versteuerung der Kapitalerträge, die direkt von der Bank des jeweiligen Landes an das Finanzamt gezahlt wird. Die Höhe der Quellensteuer ist abhängig von den Steuergesetzen des Landes und kann zwischen 0,00 % und 35,00 % auf Kapitalerträge betragen. Ob für Ihr ausgewähltes Kündigungsgeld eine Quellensteuer erhoben wird, können Sie im Vergleich der Kündigungsgelder von EuroCheck24 auf einen Blick erkennen.
Mindesteinlagebetrag beim Kündigungsgeld
Die Mindesteinlage beträgt beim Kündigungsgeld im Schnitt zwischen 2.500 € und 5.000 €. Dieser Mindesteinlagebetrag kann je nach Bank unterschiedlich hoch ausfallen. Einige Banken fordern eine noch höhere Mindesteinlage, andere belohnen einen höheren Anlagebetrag mit attraktiveren Zinsen.
Um einen Überblick über Kündigungsfrist, Zinssatz und Mindesteinlagebetrag der verschiedenen Kündigungsgelder zu erhalten, können Sparerinnen und Sparer bei EuroCheck24 einen Vergleich der Angebote durchführen.
Wie sicher ist Kündigungsgeld?
Kündigungsgeld unterliegt – wie Tagesgeld oder Festgeld – der EU-weiten gesetzlichen Einlagensicherung. Demnach sind Geldanlagen bis zu einem Betrag von maximal 100.000 € pro Bank und Sparerin beziehungsweise Sparer durch die Einlagensicherung abgesichert.
So können Sie einfach und bequem Geld anlegen
1. Registrieren und identifizieren
Kontaktieren Sie uns. Unter Vorlage der notwendigen Unterlagen zur Prüfung Ihrer Identität wie eine Kopie Ihres Lichtbildausweises, registrieren wir Sie als Kunden und bieten Ihnen jederzeit unsere besten Sparangebote an.
2. Angebot wählen
Wählen Sie aus unseren Festgeldern, Tagesgeldern oder Kündigungsgeldern das für Sie passende Angebot aus.
3. Geld überweisen
Überweisen Sie den gewünschten Anlagebetrag nach erfolgreicher Legitimierung und Vorlage der Unterlagen, auf ihr Konto bei unserer Partnerbank. Sie erhalten im Nachgang eine Gutschriftsbestätigung sowie Ihre Onlinezugangsdaten.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.