Steuerinformationen von EuroCheck24
Steuerinformationen von Eurocheck24
Wir von EUROCHECK24 stellen Ihnen als Kunde die steuerlich relevanten Informationen zu Tages- und Festgeldern bei unseren Partnerbanken kostenlos zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung erbringen dürfen und keine Haftung für die Korrektheit steuerlicher Angaben übernehmen. Wir können auch nicht ausschließen, dass es zu Rückfragen Ihres Finanzamtes kommt. Gemäß § 3 und § 4 des Steuerberatungsgesetzes darf EuroCheck24 keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist. EuroCheck24 unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Wir bitten Sie daher, sich durch Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt weitergehend beraten zu lassen.
Informationen zur steuerlichen Behandlung von Tages- und Festgeldern (Einlagengeschäft)
Unterlagen
Dokumente für Eurocheck24-Kunden
Unsere Partnerbanken stellen Ihnen zur Fälligkeit der Anlage oder am Ende des Jahres einer Zinszahlung einen Kontoauszug zur Verfügung, in dem alle relevanten Informationen vorhanden sind. Dazu gehören Informationen zum Zinsertrag, der Quellensteuer oder dem Wechselkurs. Diese Dokumente werden in Ihrem persönlichen Postfach des Onlinebanking von Eurocheck24 zur Verfügung gestellt .
Besteuerung
Harmonisierte Besteuerung in der EU
Die Besteuerung von Zinserträgen privater Sparer ist in Europa weitgehend harmonisiert. Daher entspricht die Höhe der Besteuerung im Wesentlichen der Besteuerung einer Einlage in Deutschland. Der einzige mögliche Unterschied besteht darin, dass je nach Land eine Quellensteuer im Ausland einbehalten werden kann. Diese kann ggf. bei Angabe in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden, so dass die Höhe der Steuerlast in Deutschland nicht überstiegen wird. Dazu ist im Einzelfall ein kostenloser Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes in Deutschland erforderlich (Einzelheiten entnehmen Sie dem Bereich „Einzureichende Unterlagen“).
Steuerpflicht in Deutschland
Steuerpflicht in Deutschland
Kunden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind in der Regel in Deutschland steuerpflichtig. Alle Einkünfte, also auch erwirtschaftete Zinsen, sind in der Steuererklärung anzugeben.
Freistellungsauftrag/NV-Bescheinigungen
Freistellungsauftrag/NV-Bescheinigungen
Die Möglichkeiten einer steuerlichen Freistellung von Anlagen unterscheiden sich grundsätzlich je nach Anlagemodell (hier unterscheiden wir nach Einzelkonto oder Treuhandkonto) und der Ansässigkeit der betreffenden Partnerbank:
- Ausländische Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
- Deutsche Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
- Inländische und ausländische Partnerbanken mit Treuhandanlage
Ein Freistellungsauftrag dient dazu, dass anfallende Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 1.000 € pro Einzelperson und 2.000 € für gemeinschaftlich veranlagte Personen (Sparerpauschbetrag Stand: 2024) nicht besteuert werden.
Eine Alternative dazu bietet die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Mit diesem Formular bestätigt die Antragstellerin oder der Antragsteller dem Finanzamt, dass keine Einkommensteuer abgeführt und keine jährliche Einkommensteuerklärung abgegeben werden braucht, da die Gesamteinkünfte innerhalb des Jahres den Grundfreibetrag nicht überschreiten.
Detaillierte Informationen zum Anlagemodell und der Ansässigkeit der Partnerbank finden Sie im Produktinformationsblatt zum Angebot und in Ihrem Onlinebanking in den Details zum jeweiligen Anlagekonto.
Ebenso haben wir weitere Informationen für Sie in unserem Hilfebereich zum Thema Freistellungsauftrag/NV-Bescheinigungen zusammengestellt.
Rückerstattung von Quellensteuer
Beratungsausschluss
Bitte beachten Sie, dass EuroCheck24 keine Steuerberatung erbringen darf und keine Haftung für die Korrektheit steuerlicher Angaben übernimmt. Gemäß den Paragraphen 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes darf keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen geleistet werden, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist. EuroCheck24 unterliegt dem in Paragraph 5 ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Eine nachträgliche Korrektur einer im Ausland abgeführten Quellensteuer ist über EuroCheck24 nicht möglich. Wir bitten Sie daher, sich durch Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt weitergehend beraten zu lassen.
Das Bundeszentralamt für Steuern bietet mit dem Steuerlichen Info-Center (SIC) eine Anlaufstelle für die verschiedensten allgemeinen Fragen. Eine steuerliche Beratung beziehungsweise Rechtsberatung im Einzelfall kann und soll durch die Angebote des SIC nicht ersetzt werden.